Allgemeine Geschäftsbedingungen für Verkäufer
auf dem Online-Marktplatz www.life-style.shop | Fassung September 2026
Diese Verkäuferbedingungen regeln das Vertragsverhältnis zwischen der Media Internet GbR als Marktplatzbetreiberin und den gewerblichen Verkäufern. Sie betreffen nicht unmittelbar den Kaufvertrag zwischen Verkäufer und Kunde.
Kurzüberblick für Verkäufer
Der Kurzüberblick dient nur der Orientierung. Verbindlich sind die nachfolgenden Bestimmungen.
§ 1 Vertragspartner und Geltungsbereich
(1) Betreiberin des Online-Marktplatzes www.life-style.shop ist die Media Internet GbR, Josef-Alberstötter-Ring 6 ½, 85283 Wolnzach, vertreten durch Norbert Josef Ronawati (nachfolgend „Betreiberin“).
(2) Diese Bedingungen gelten für alle Unternehmer im Sinne des § 14 BGB, die auf life-style.shop Waren anbieten oder verkaufen (nachfolgend „Verkäufer“). Verbraucher sind als Verkäufer nicht zugelassen.
(3) Abweichende Bedingungen des Verkäufers gelten gegenüber der Betreiberin nur, wenn diese ihrer Geltung ausdrücklich in Textform zugestimmt hat. Die eigenen AGB des Verkäufers für Kaufverträge mit Kunden bleiben hiervon unberührt.
§ 2 Rolle des Marktplatzes und Kaufvertrag
(1) Die Betreiberin stellt die technische Infrastruktur zur Präsentation, Bestellung und Zahlungsanbindung bereit. Sie kann zusätzlich Marketing-, Kommunikations- und Unterstützungsleistungen anbieten.
(2) Der Kaufvertrag über ein angebotenes Produkt kommt ausschließlich zwischen dem jeweiligen Verkäufer und dem Kunden zustande. Der Verkäufer handelt im eigenen Namen und auf eigene Rechnung. Die Betreiberin wird weder Verkäuferin noch Vertreterin einer Vertragspartei.
(3) Der Verkäufer ist allein verantwortlich für Angebot und Vertragserfüllung, insbesondere für Produktbeschreibung, Preis, Verfügbarkeit, Rechnung, Steuern, Versand, Widerruf, Rückgabe, Erstattung, Gewährleistung, Produktsicherheit und gesetzliche Kennzeichnungen.
§ 3 Registrierung, Prüfung und Verkäuferkonto
(1) Zugelassen werden ausschließlich gewerbliche Verkäufer mit Geschäftssitz in Deutschland. Ein Anspruch auf Registrierung, Freischaltung oder dauerhafte Teilnahme besteht nicht.
(2) Der Verkäufer macht vollständige, richtige und aktuelle Angaben, insbesondere zu Firma, Rechtsform, vertretungsberechtigten Personen, ladungsfähiger Anschrift, Kontakt-, Register- und Steuerdaten. Änderungen sind unverzüglich im Verkäuferkonto zu aktualisieren und der Betreiberin mitzuteilen.
(3) Die Betreiberin und der Zahlungsdienstleister dürfen im gesetzlich zulässigen Umfang Identitäts-, Unternehmens-, Steuer-, Bank- und Produktnachweise verlangen. Bis zum Abschluss einer erforderlichen Prüfung können Freischaltung, einzelne Angebote oder Auszahlungen eingeschränkt sein.
(4) Zugangsdaten sind vertraulich zu behandeln und gegen unbefugte Nutzung zu sichern. Verdächtige Zugriffe oder Sicherheitsvorfälle sind unverzüglich zu melden.
§ 4 Angebote und allgemeine Verkäuferpflichten
(1) Der Verkäufer darf nur rechtlich zulässige, sichere, verkehrsfähige und tatsächlich lieferbare Produkte anbieten.
(2) Produktdaten müssen vollständig, zutreffend und aktuell sein. Dazu gehören, soweit einschlägig, End- und Grundpreis, Umsatzsteuerhinweis, Versandkosten, Lieferzeit, Bestand, Hersteller und verantwortliche Person, Material, Maße, Varianten, Lebensmittel- und Allergenangaben, Warn- und Sicherheitshinweise, Altersbeschränkungen sowie sonstige Pflichtkennzeichnungen.
(3) Der Verkäufer hält alle für seine Produkte geltenden Vorschriften ein, insbesondere Verbraucher-, Wettbewerbs-, Lebensmittel-, Jugendschutz-, Produkt- und Kennzeichnungsrecht sowie Vorgaben für Verpackungen, Elektrogeräte, Batterien, Textilien, Kosmetik, Medizinprodukte und Gefahrgut.
(4) Der Verkäufer verwendet nur Texte, Bilder, Marken und sonstige Inhalte, zu deren Nutzung er berechtigt ist. Irreführende, rechtswidrige oder Rechte Dritter verletzende Inhalte sind unzulässig.
(5) Der Verkäufer hält seine eigenen Rechtstexte und Pflichtinformationen im Verkäuferprofil vollständig und aktuell. Er bearbeitet Kundenanfragen, Widerrufe, Rückgaben, Reklamationen und Gewährleistungsfälle unverzüglich und innerhalb der gesetzlichen Fristen.
§ 5 Zahlungsabwicklung über PayPal Complete Payments
(1) Zahlungen aus Marktplatzbestellungen werden ausschließlich über PayPal Complete Payments (PPCP) und die im Bestellprozess angebotenen PayPal-Zahlarten abgewickelt. Der Verkäufer darf Kunden nicht zur Zahlung außerhalb des vorgesehenen Marktplatzprozesses auffordern.
(2) Voraussetzung für den Verkauf ist ein aktives, vollständig legitimiertes PayPal-Geschäftskonto, das über den bereitgestellten Verbindungsprozess mit life-style.shop verknüpft ist. Der Verkäufer schließt die erforderlichen Verträge mit PayPal selbst und erfüllt fortlaufend dessen Prüfungs- und Mitwirkungspflichten.
(3) PayPal verarbeitet die Kundenzahlung und ordnet die dem Verkäufer zustehenden Beträge seinem PayPal-Konto zu. Die vereinbarte Verkaufsprovision der Betreiberin wird im Rahmen der technischen Zahlungsaufteilung abgezogen und der Betreiberin zugeordnet. Die Betreiberin erhält die zur Bestell-, Abrechnungs- und Streitfallbearbeitung notwendigen Transaktionsinformationen, verwahrt jedoch grundsätzlich kein Verkäuferguthaben.
(4) Zeitpunkt, Verfügbarkeit und etwaige Zurückhaltung einer Auszahlung richten sich nach den Bedingungen und Prüfungen von PayPal. Für von PayPal verursachte Verzögerungen oder Kontobeschränkungen haftet die Betreiberin nur, soweit sie diese selbst zu vertreten hat.
(5) Der Verkäufer trägt die wirtschaftliche Verantwortung für Rückerstattungen, berechtigte Käuferschutzfälle, Rücklastschriften, Chargebacks und Zahlungsdienstleisterkosten, soweit sie sein Angebot oder seine Vertragserfüllung betreffen. Er hält auf seinem PayPal-Konto eine ausreichende Deckung vor und gleicht negative Salden unverzüglich aus.
(6) Rückerstattungen sind über die ursprüngliche Marktplatzbestellung und den ursprünglich verwendeten Zahlungsweg auszulösen. Direkte Rückzahlungen außerhalb des Systems sind nur nach vorheriger Abstimmung zulässig, damit Bestellung, Provision und Abrechnung korrekt zugeordnet bleiben.
(7) Die Betreiberin kann Bestellungen, Angebote oder das Verkäuferkonto vorübergehend einschränken, wenn das PayPal-Konto nicht verbunden, nicht verifiziert, eingeschränkt oder zur ordnungsgemäßen Zahlungsabwicklung ungeeignet ist.
§ 6 Gebühren, Provision und Abrechnung
(1) Der Verkäufer zahlt die im gewählten Zahlungsplan vereinbarte monatliche Grundgebühr und eine Verkaufsprovision in Höhe von 5 %, 7 % oder 9 %. Der für den Verkäufer geltende Provisionssatz ergibt sich aus dem bei Vertragsschluss gewählten Zahlungsplan.
(2) Berechnungsgrundlage der Verkaufsprovision ist ausschließlich der Brutto-Warenwert der über den Marktplatz vermittelten Bestellung, also der vom Kunden für die Ware einschließlich Umsatzsteuer zu zahlende Betrag. Versandkosten werden nicht in die Provisionsberechnung einbezogen.
(3) Die Zahlungsdienstleistergebühren von PayPal trägt der Verkäufer, soweit im Zahlungsplan nichts anderes vereinbart ist.
(4) Die Grundgebühr wird nach der gesonderten Vereinbarung, regelmäßig per SEPA-B2B-Lastschrift oder PayPal, eingezogen. Der Verkäufer sorgt für ausreichende Kontodeckung und trägt von ihm verursachte Rücklastschriftkosten.
(5) Bei vollständig rückabgewickelten Bestellungen wird die Verkaufsprovision berichtigt, soweit und sobald die Rückerstattung ordnungsgemäß über das Marktplatzsystem verarbeitet und der Betreiberin zugeordnet worden ist. Nicht erstattete PayPal-Gebühren bleiben unberührt.
(6) Rechnungen über Verkäufe an Kunden erstellt der Verkäufer in eigenem Namen. Sie müssen den Verkäufer als leistenden Unternehmer ausweisen und dürfen keine erneute Zahlungsaufforderung enthalten, wenn die Zahlung bereits über PPCP erfolgt ist.
§ 7 Versand, Lieferung und Nachweise
(1) Der Verkäufer versendet die Ware innerhalb der im Angebot angegebenen Lieferzeit, sicher verpackt und an die vom Kunden angegebene Lieferadresse. Versandstatus und Sendungsnummer sind unverzüglich im Verkäuferkonto zu hinterlegen, soweit eine Sendungsverfolgung besteht.
(2) Bei einer Bestellung mit Waren mehrerer Verkäufer entstehen getrennte Kaufverträge, Versandwege und gegebenenfalls Versandkosten. Jeder Verkäufer ist nur für seinen Teil der Bestellung verantwortlich.
(3) Behauptet ein Kunde den Nichterhalt, legt der Verkäufer auf Anforderung einen belastbaren Zustellnachweis vor. Fehlt dieser, trägt der Verkäufer das daraus entstehende wirtschaftliche Risiko, soweit gesetzlich nichts anderes gilt.
§ 8 Alkohol und Altersprüfung
(1) Auf life-style.shop dürfen alkoholische Getränke unabhängig von ihrer Art nur an Personen verkauft und abgegeben werden, die das 18. Lebensjahr vollendet haben. Diese einheitliche Plattformregel geht über die gesetzlichen Mindestaltersgrenzen für einzelne Getränke hinaus.
(2) Der Verkäufer kennzeichnet jedes alkoholhaltige Produkt deutlich als „Verkauf und Abgabe nur an Personen ab 18 Jahren“ und ordnet es der dafür vorgesehenen altersbeschränkten Kategorie zu.
(3) Eine Bestellung darf nur ausgeführt werden, wenn der Kunde das von der Plattform vorgesehene Altersverifikationsverfahren erfolgreich durchlaufen hat. Eine bloße Altersangabe oder Bestätigung per Kontrollkästchen ersetzt kein technisch und rechtlich geeignetes Altersverifikationsverfahren, sofern ein solches zur Verfügung steht oder gesetzlich erforderlich ist.
(4) Zusätzlich muss der Verkäufer eine Versandart mit persönlicher Altersprüfung 18+ bei Übergabe wählen. Die Sendung darf nur an die geprüfte volljährige empfangsberechtigte Person oder eine nach den Bedingungen des Versanddienstleisters zulässige volljährige Ersatzperson übergeben werden. Ablageort, Briefkasten-, Packstations- oder unbeaufsichtigte Nachbarschaftszustellung sind ausgeschlossen, wenn dadurch die Alterskontrolle entfällt.
(5) Der Verkäufer bewahrt den Versand- und Altersprüfungsnachweis im Rahmen der gesetzlichen Aufbewahrungs- und Datenschutzvorgaben auf und legt ihn der Betreiberin bei berechtigtem Anlass vor.
(6) Ohne funktionsfähige Altersprüfung darf kein Alkohol angeboten oder versendet werden. Die Betreiberin kann Alkohollistings bis zum Nachweis eines geeigneten Verfahrens sperren.
§ 9 Verpackungsrecht und EU-Verpackungsverordnung
(1) Der Verkäufer erfüllt vor dem erstmaligen Inverkehrbringen sämtliche ihn betreffenden Pflichten aus dem Verpackungsgesetz (VerpackG), der Verordnung (EU) 2025/40 über Verpackungen und Verpackungsabfälle (PPWR) sowie den jeweils anwendbaren ergänzenden Vorschriften.
(2) Soweit der Verkäufer als Hersteller bzw. Erstinverkehrbringer verpackter Waren gilt, muss er insbesondere:
(3) Vor der Freischaltung und während der Vertragslaufzeit übermittelt der Verkäufer auf Verlangen insbesondere seine LUCID-Registrierungsnummer, den Namen des dualen Systems, einen aktuellen Systembeteiligungsnachweis sowie erforderliche PPWR-Nachweise.
(4) Die Betreiberin darf die erforderlichen Register- und Beteiligungsnachweise prüfen. Angebote eines Verkäufers dürfen nicht freigeschaltet oder müssen gesperrt werden, wenn die gesetzlich erforderliche Registrierung oder Systembeteiligung fehlt oder nicht verlässlich nachgewiesen ist.
(5) Der Verkäufer vermeidet unnötige Verpackungen und beachtet die jeweils geltenden Anforderungen an Verpackungsminimierung, Recyclingfähigkeit, Stoffbeschränkungen, Wiederverwendung, Kennzeichnung und Verbraucherinformation. Konkrete Übergangsfristen und stufenweise in Kraft tretende PPWR-Pflichten sind vom Verkäufer für seine Verpackungsarten eigenständig zu überwachen.
§ 10 Widerruf, Rückgabe, Mängel und Erstattung
(1) Der Verkäufer stellt eine rechtlich zutreffende Widerrufsbelehrung einschließlich Muster-Widerrufsformular bereit, sofern ein Widerrufsrecht besteht. Gesetzliche Ausschluss- oder Erlöschensgründe dürfen nur verwendet werden, wenn deren Voraussetzungen tatsächlich vorliegen.
(2) Der Verkäufer bearbeitet Widerrufe, Rückgaben, Mängelanzeigen und Erstattungen unverzüglich und hält alle gesetzlichen Fristen ein. Die Betreiberin kann Kundenanfragen weiterleiten und den Vorgang technisch unterstützen; die Verantwortung des Verkäufers bleibt unberührt.
(3) Der Verkäufer wirkt bei Zahlungsstreitigkeiten und Käuferschutzfällen mit und übermittelt angeforderte Belege, insbesondere Bestell-, Versand-, Zustell-, Kommunikations- und Erstattungsnachweise, fristgerecht.
§ 11 Nutzungsrechte und Marketing
(1) Der Verkäufer räumt der Betreiberin für die Dauer des Vertrags ein einfaches, räumlich unbeschränktes, unentgeltliches Recht ein, die bereitgestellten Produktdaten, Bilder, Markenkennzeichen und Verkäuferinformationen zum Betrieb und zur Bewerbung des Marktplatzes zu vervielfältigen, anzupassen und öffentlich wiederzugeben.
(2) Dies umfasst insbesondere die Darstellung auf life-style.shop, im Lifestyle-Magazin, in Newslettern, sozialen Medien, Suchmaschinen, Produktfeeds und Online-Werbeanzeigen. Die Nutzung endet grundsätzlich mit Entfernung des Angebots; bereits veröffentlichte redaktionelle Beiträge und gesetzlich aufzubewahrende Unterlagen dürfen im erforderlichen Umfang bestehen bleiben.
(3) Der Verkäufer gewährleistet, dass er die hierfür notwendigen Rechte besitzt.
§ 12 Kontrolle, Sperrung und Beschwerde
(1) Bei konkreten Anhaltspunkten für einen Rechts- oder Vertragsverstoß darf die Betreiberin Nachweise verlangen, Inhalte vorübergehend ausblenden, Angebote sperren oder entfernen und das Verkäuferkonto angemessen beschränken.
(2) Maßnahmen kommen insbesondere in Betracht bei fehlenden Pflichtangaben oder Verpackungsnachweisen, unzulässigen Produkten, Gefahren für Kunden, nicht altersgesichertem Alkoholverkauf, Zahlungs- oder Betrugsrisiken, wiederholter Nichtlieferung sowie erheblichen oder wiederholten Kundenbeschwerden.
(3) Die Betreiberin teilt dem Verkäufer die wesentlichen Gründe der Maßnahme grundsätzlich in Textform mit und gibt ihm, soweit rechtlich und tatsächlich möglich, Gelegenheit zur Stellungnahme und Abhilfe. Bei Gefahr im Verzug oder zwingenden gesetzlichen bzw. Zahlungsdienstleistervorgaben kann die Maßnahme sofort erfolgen.
(4) Beschwerden gegen Entscheidungen der Betreiberin können unter Angabe des Vorgangs und geeigneter Nachweise an die im Impressum genannte Kontaktadresse gerichtet werden. Die Betreiberin prüft die Beschwerde zeitnah und teilt das Ergebnis mit.
§ 13 Freistellung und Haftung
(1) Der Verkäufer stellt die Betreiberin von berechtigten Ansprüchen Dritter und Behörden frei, die auf einer von ihm zu vertretenden Verletzung gesetzlicher oder vertraglicher Pflichten beruhen. Dies umfasst angemessene Kosten der Rechtsverteidigung. Die Betreiberin informiert den Verkäufer und gibt ihm, soweit möglich, Gelegenheit zur Mitwirkung.
(2) Die Betreiberin haftet unbeschränkt bei Vorsatz, grober Fahrlässigkeit, Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit sowie in Fällen zwingender gesetzlicher Haftung.
(3) Bei leicht fahrlässiger Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht ist die Haftung auf den bei Vertragsschluss vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden begrenzt. Im Übrigen ist die Haftung für leichte Fahrlässigkeit ausgeschlossen.
(4) Die Betreiberin schuldet keine ununterbrochene Verfügbarkeit. Wartung, Sicherheitsmaßnahmen, Störungen von Telekommunikationsnetzen und Ausfälle Dritter, insbesondere des Zahlungsdienstleisters, können die Nutzung vorübergehend beeinträchtigen.
§ 14 Laufzeit und Kündigung
(1) Der Vertrag wird auf unbestimmte Zeit geschlossen. Er kann von beiden Parteien mit einer Frist von vier Wochen zum Monatsende in Textform gekündigt werden, soweit im individuellen Händlervertrag nichts Abweichendes vereinbart ist.
(2) Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere bei schwerwiegenden oder wiederholten Rechtsverstößen, unzulässigem Alkoholverkauf, fehlender erforderlicher Verpackungsregistrierung oder Systembeteiligung, Manipulation der Zahlungsabwicklung oder nachhaltigem Zahlungsverzug vor.
(3) Offene Bestellungen, Rückgaben, Erstattungen, Gebühren, Chargebacks und gesetzliche Aufbewahrungspflichten bleiben von der Vertragsbeendigung unberührt.
§ 15 Änderungen dieser Bedingungen
(1) Die Betreiberin kann diese Bedingungen ändern, wenn hierfür ein sachlicher Grund besteht, insbesondere bei Änderungen von Gesetzen, Rechtsprechung, Plattformfunktionen, Zahlungsdiensten oder Sicherheitsanforderungen, und die Änderung für den Verkäufer zumutbar ist.
(2) Änderungen werden dem Verkäufer mindestens 15 Tage vor ihrem Wirksamwerden in Textform mitgeteilt. Eine längere Frist wird eingeräumt, wenn technische oder geschäftliche Anpassungen dies erfordern. Keine Vorlauffrist ist erforderlich, soweit eine sofortige Änderung aufgrund gesetzlicher Verpflichtungen oder zur Abwehr unvorhersehbarer Gefahren notwendig ist.
(3) Der Verkäufer kann den Vertrag vor Wirksamwerden der Änderung kündigen. Änderungen wesentlicher Zahlungspflichten bedürfen einer ausdrücklichen Vereinbarung oder werden zusammen mit einem ordentlichen Kündigungsrecht eingeführt; Schweigen allein gilt nicht als Zustimmung, soweit das Gesetz dies nicht zulässt.
§ 16 Schlussbestimmungen
(1) Es gilt deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
(2) Ist der Verkäufer Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist Gerichtsstand der Sitz der Betreiberin. Zwingende gesetzliche Gerichtsstände bleiben unberührt.
(3) Sollte eine Bestimmung unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Anstelle der unwirksamen Regelung gelten die gesetzlichen Vorschriften. Eine unwirksame Bestimmung wird nicht automatisch durch eine Regelung ersetzt, die ihrem wirtschaftlichen Zweck am nächsten kommt.
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